Dies ist ein Gastbeitrag von Schüler:innen der Hildegardisschule Bochum

Die Erinnerung an den Bochumer Hermann Hußmann

 

„Schwul“ ist nach meiner Einschätzung das häufigste Schimpfwort auf deutschen Schulhöfen. „Schwul“ ist alles Mögliche, was als negativ erfahren wird – bis hin zu „schwulen“ Hausaufgaben. „Schwul“ können selbst Kekse sein, wenn sie nicht schmecken. Äußerst selten wird dem widersprochen.“
~Hans Wolfram Stein, Lehrer für Wirtschaft und Politik, Toleranzia Preisträger 2009

Systematische Verfolgung sowie Verbrechen an der Menschheit durch die Nationalsozialisten sind heute, notwendigerweise, ein großer Teil der deutschen Erinnerungskultur. Aber nicht alle Opfergruppen des rassenideologischen Wahns sind gleichermaßen in den Köpfen der Menschen verankert. Geprägt nicht nur durch Antisemitismus, Rassismus und Ableismus[1], sondern auch Hass auf jene, die nicht zum Aufbau einer rein weißen, im NS-Jargon sogenannten „arischen“ Gesellschaft beitrugen, wie bspw. auch homosexuelle Menschen, die gemäß der ihnen anhaftenden Zuschreibungen nicht zum Männlichkeitskult der NS-Ideologie passten und aus ihrer Sicht „verweichlicht“ oder „weibisch“ waren.[2]

Homosexualität war deshalb zu NS-Zeiten ein Grund für das Absitzen einer Zuchthausstrafe oder gar ein Grund für eine Deportation in Konzentrations- und/oder Arbeitslager. Dies war nicht selten gleichbedeutend mit einem Todesurteil. Schon ab 1871, im Deutschen Kaiserreich, standen „beischlafähnliche Handlungen“ zwischen Männern unter Strafe, festgelegt im Strafgesetzbuch unter dem Paragrafen 175. Unter den Nationalsozialisten wurde dieser 1935[3] ergänzt und stark verschärft. Ebenso wie bei dem schon vor der NS-Zeit latent existierenden Antisemitismus trugen die Nazis dazu bei, die bereits in der Gesellschaft verbreitete Homophobie zu fördern und per Gesetz härter zu belangen und zu ahnden.

Grundsätzlich, da „beischlafähnliche Handlungen“ schwer nachzuweisen waren, konnten nunmehr selbst zufällige Blicke zur Einleitung eines Strafverfahrens führen. Verurteilt nach §175a wurden allerdings nur Männer. Die weibliche gleichgeschlechtliche Sexualität wurde zu NS-Zeiten nicht ernstgenommen. Zudem galten lesbische Tendenzen nicht zwangsläufig als Gefahr für die Reproduktion der Volksgemeinschaft. Falls Frauen trotzdem aufgrund von homosexuellen Gesinnungen auffielen und dementsprechend nicht ihren Teil zum Aufbau des „Dritten Reichs” beitrugen, wurden sie unter anderem auch deportiert. In den Konzentrationslagern wurden sie nicht unter dem Rosa Winkel geführt (wie nach §175 sanktionierte Männer), sondern meistens in die Kategorie „Asozial“ eingeordnet.  

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Wort „Asozial“ als ein Sammelbegriff für die Bezeichnung von bestimmten Individuen oder sozialen Gruppen verwendet, die als unfähig oder unwillig galten. „Asozial“ bedeutet in diesem Fall so viel wie „minderwertig“. Der Begriff wurde hauptsächlich für Obdachlose, Bettler, Alkoholiker, Prostituierte, aber eben auch für Homosexuelle verwendet.[4] Die Menschen, die diesen Gruppen zugehörig waren, galten in der sogenannten „volkshygienischen“ deutschen Gesellschaft bzw. der „Volksgemeinschaft“ als „unerwünscht“.

Die Gründe für die Homosexuellenverfolgung in der NS-Zeit waren wie folgt: Männer mit homosexuellen Tendenzen galten als „verweichlicht“ und „weibisch“. Aus der Sicht der “Volksideologie” wurde durch die „schwachen“ Männer die Macht und Stärke der Wehrmacht in Frage gestellt und somit galten sie als „Bedrohung“. Das stereotype Bild von Homosexuellen kann als das Gegenteil dessen betrachtet werden, was die NS-Propaganda den Jungen schon von Kindesbeinen an eintrichterte, nämlich „[h]art wie Kruppstahl, zäh wie Leder […]“ zu sein.

Im Zuge der Verschärfung von §175a wurde auch das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ergänzt und folglich wurde §175a als Grund zur Sterilisation angegeben.

Quelle: https://encyclopedia.ushmm.org/content/en/article/Paragraf-175-and-the-nazi-campaign-against-homosexuality, 02.07.2022.
§135, Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, Fassung aus dem Jahr 1935

Verurteilte schwule Männer wurden infolgedessen unter Androhung einer Inhaftierung in einem Konzentrationslager zu einer „präventiven“ Kastration gedrängt. Die Kastration sollte im Übrigen „kriminaltherapeutisch“ wirken, um zukünftige „Straftaten“ zu vermeiden. Mit „Straftaten“ meint man in diesem Fall „homosexuelle Handlungen“, die während der NS-Zeit als „Unzucht“ bezeichnet und kriminalisiert wurden.

Auch in Bochum gab es Verurteilungen und Prozesse gegen Männer aus der schwulen Szene. Die Verfolgung dieser oft als „Gewohnheitstäter“ (§20a) betitelten Männer erfolgte intensiv und sehr schnell. Die Festnahme bzw. das Verhör eines Einzelnen führte oft zu größeren Untersuchungen und vermehrten Verhaftungen, da die Befragten in der Hoffnung auf ein mildes Urteil häufig Auskunft über ihre Partner und andere schwule Männer gaben.

Auf diesem Wege traf die Verfolgung am 5. Februar 1943 auch einen Bergarbeiter aus Bochum. Sein Name war Hermann Hußmann.
Der Fall ist exemplarisch für reichlich andere Fälle, die heute leider nicht mehr nachvollziehbar zu recherchieren sind. Das kommt daher, dass bei der Verfolgung (nicht nur) von Homosexuellen häufig nicht sachgerecht mit den Akten umgegangen wurde. Oft wurden bestimmte Situationen oder Informationen vertuscht, anders dargestellt oder gar ausgelassen. Immerhin war §175 auch nach 1945 und – man mag es kaum glauben – bis 1994 immer noch in Kraft, die Aufarbeitung der systematischen Verfolgung und Ermordung folglich lange Zeit belanglos.

Der Fall von Hermann Hußmann ist also insofern besonders, da ein breiteres Maß an historischem Material vorliegt. Neben Befragungsprotokollen, Geburts-/ und Sterbeurkunden liegen auch Gerichtsakten sowie seine Unterlagen aus der Untersuchungshaftanstalt Bochum vor, leider jedoch kein Foto.

Gerichtsakte H. Hußmann, 1943

Herman Hußmann war eines von 10 Kindern, auch wenn er selbst nur von 7 Geschwistern spricht. Nicht verwunderlich bei der Kindersterblichkeitsrate zu dieser Zeit. Wahrscheinlich wusste er selbst nie von seinen zwei weiteren Geschwistern. Geboren wurde er am 2. Dezember 1908 in Bochum. Nach einer kurzen Schullaufbahn – bis zur 8. Klasse, um genau zu sein – begann er wie so viele andere Jugendliche, als Bergmann auf der Zeche Constantin der Große, Schachtanlage II zu arbeiten, wo er auch zur Zeit seines Verhörs arbeitete. Es folgt ein Auszug aus Hermann Hußmanns Akte von seinem Verhör am 5.2.1943:

Strafakte der Staatsanwaltschaft Bochum / Landesarchiv NRW Q222/ Staatsanwaltschaft Bochum Nr. 7414 und Nr.7415

Der ganze Verlauf des Verhörs ist so dokumentiert wie der obige Ausschnitt. Keinerlei Fragen oder Aussagen des anwesenden Kriminalsekretärs Müller, welcher das Verhör führte, sind in der Akte vermerkt. Das Verhör wurde zudem offensichtlich nicht wortgetreu mitgeschrieben. Es gibt keine Anzeichen für Stottern, Redepause und Versprechen, allerdings findet man viel „Beamtensprache“ vor, eine eher untypische Ausdrucksweise für jemanden, der nur bis zur 8ten Klasse die Schule besuchte. Diese Art Verhöre zusammenzufassen wurde in Zeiten des Nationalsozialismus angewandt, um Aussagen aus dem Kontext zu reißen. Dies führte zu einem ungenauen Verhör.

Um wieder zu Hußmanns Lebensablauf zurückzukehren: Hußmann wurde 1931 erwerbslos und meldete sich freiwillig für den Landdienst, welcher ihn nach Horn im Kreis Moorungen brachte und anschließend nach Christenburg. Er verbrachte ein Jahr auf einem Bauernhof, auf dem er auch arbeitete. Schon bald traf ihn der erste Schicksalsschlag: sein Vater starb 1936, worauf seine Mutter wenig später Selbstmord beging. Sie erhängte sich im Familienhaus, welches mit der Bezeichnung ,,Freitod durch Erhängen” festgehalten wurde. Dies sollte nicht der letzte Selbstmord in der Familie bleiben. 1938 wählte auch seine Schwester im Nachbarhaus den ,,Freitod durch Erhängen”. Im selben Jahr wird Hermann Hußmann für den Aufbau des Westwalls[5] abkommandiert und kehrte nach einem Jahr in seinen alten Beruf als Bergmann an der Zeche Constantin zurück. Seine sexuelle Präferenz entdeckte er nach eigenen Aussagen mit 16, als er zusammen mit einem Schulfreund onanierte. Danach begann Hermann Hußmann in der Bochumer Schwulenszene Kontakte zu knüpfen. Er sprach hauptsächlich Männer an, die ihm nach eigener Aussage in der Nähe des Rathauses auffielen. Dorthin kam er auch mehrmals zurück auf der Suche nach homosexuellen Kontakten.

Strafakte der Staatsanwaltschaft Bochum / Landesarchiv NRW Q222/ Staatsanwaltschaft Bochum Nr. 7414 und Nr. 7415

Hermann Hußmann sagte selbst, dass er niemals für Sex bezahlt hätte oder selbst Geld verlangt hätte. Genauso wenig habe er jemals Männer angesprochen, um Sex zu haben, er habe sich selbst nur ansprechen lassen. Allerdings schilderte er auch von einem Zwischenfall im Jahr 1942/43, in welchem er nach eigener Aussage von einem Soldaten erpresst wurde. Mit diesem hatte er sich zur gegenseitigen Befriedigung verabredet. Dieser Soldat forderte dann aber Geld, sonst würde er Hermann an die Polizei verraten. Im Endeffekt hat Hußmann 30 Reichsmark an den Soldaten bezahlt.

Strafakte der Staatsanwaltschaft Bochum / Landesarchiv NRW Q222/ Staatsanwaltschaft Bochum Nr. 7414 und Nr.7415

Am 5. Februar 1943 dann kam es schließlich zur Verhaftung Hußmanns. Seinen Namen hatte die Polizei von einem anderen Verdächtigen im Verhör erhalten. Sein erstes eigenes Verhör am 5. Februar 1943, fand ohne jeglichen rechtlichen Beistand statt, bereits in diesem Gespräch belastete Hermann sich selbst schwer und gab offen zu homosexuelle Tätigkeiten auszuführen, nannte aber keinerlei Namen Anderer. Hermann Hußmann bestand darauf, dass er keinerlei Namen oder andere Details nennen könnte.

Strafakte der Staatsanwaltschaft Bochum / Landesarchiv NRW Q222/ Staatsanwaltschaft Bochum Nr. 7414 und Nr.7415

Ein Durchsuchungsbefehl wurde erlassen, im Verhörprotokoll stimmte Hußmann diesem freiwillig zu, ob er dies tatsächlich tat ist allerdings fraglich.

Strafakte der Staatsanwaltschaft Bochum / Landesarchiv NRW Q222/ Staatsanwaltschaft Bochum Nr. 7414 und Nr.7415

Bei der Hausdurchsuchung wurden einige Beweismittel gefunden, unter diesen befanden sich zum Beispiel Briefe und Postkarten, die er mit einem sehr viel jüngerem Mann ausgetauscht hatte.
Der Briefaustausch und die Beziehung selbst dauerten bereits 10 Jahre an. Der Mann mit dem er korrespondierte war der neun Jahre jüngere Georg Bachmann. Bachmann wurde verhaftet und verhört. Seine Verurteilung wurde allerdings durch Hermann verhindert, denn Hermann bestand darauf ihn verführt zu haben. Am 10. April 1943 kam es dann zur Anklage von sowohl Hußmann als auch seinem Partner.

Hermann wurde auf der Grundlage von Paragraf §175a in drei Fällen mit unbekannten Opfern angeklagt. Damit würde er nach §20a als ein “gefährlicher Gewohnheitstäter” eingestuft werden und in die Sicherheitsverwahrung übergeben werden. Die Sicherungsverwahrung (außerhalb von Gesetzestexten auch als Sicherheitsverwahrung bezeichnet) ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung im deutschen Strafrecht.

Strafakte der Staatsanwaltschaft Bochum / Landesarchiv NRW Q222/ Staatsanwaltschaft Bochum Nr. 7414 und Nr.7415
Strafakte der Staatsanwaltschaft Bochum / Landesarchiv NRW Q222/ Staatsanwaltschaft Bochum Nr. 7414 und Nr.7415

Hußmann saß in Haft, die Einladung zum Gerichtstermin sollte am 18.Mai 1943 zugestellt werden.

Allerdings hat der Brief den Empfänger nicht mehr erreichen können. Hermann Hußmann beging am 11.Mai 1943 Selbstmord in seiner Zelle. Er erhängte sich an seinem Hosenträger mit nur 35 Jahren, ähnlich wie seine Mutter und Schwester zuvor. Sein langjähriger Partner Bachmann wurde nicht verurteilt und wurde später Mitglied der NSDAP und ein SS-Mann. Insgesamt hatte er 4 Ehen. Dies war üblich zu den Nazi -Zeiten und spiegelt sich auch in einem anderen Verhör wider, welches mit diesem Fall in Verbindung steht, in dem ein Mann einem insofern komplett fremden Polizist verspricht sich nicht mehr mit homosexuellen Affären zu befassen.

Strafakte der Staatsanwaltschaft Bochum / Landesarchiv NRW Q222/ Staatsanwaltschaft Bochum Nr. 7414 und Nr.7415

Im Gedenken an Hermann Hußmann gibt es in Bochum jetzt eine Straße, die nach ihm benannt worden ist. Sie liegt hinter dem neuen Justizzentrum und damit nahe des alten, historischen Nordbahnhofs. Von dort aus wurden in den 1940er Jahren, unter anderem auch Homosexuelle in Konzentrationslager deportiert. Zur Einweihung der Straße kam auch die Nichte Hußmanns, die ihren Onkel zwar nie persönlich kennenlernte, aber der dieser besondere Termin dennoch wichtig war. In Deutschland gab es zum Zeitpunkt der Benennung nur eine weitere Kommune (Dortmund), in der schon eine Straße nach einem homosexuellen Opfer der NS-Zeit benannt wurde.

Auch ein Stolperstein wurde in der Nähe von Hußmanns alter Adresse verlegt, wobei der Stolperstein nicht genau vor dem alten Haus von Hermann Hußmann verlegt werden konnte. Die neuen Besitzer verweigerten die Verlegung des Stolpersteins, da im Falle eines Unfalles durch den Stolperstein die rechtliche Haftung nicht von der Stadt Bochum übernommen werden konnte. Als weitere Argumente, die wir jedoch deutlich weniger überzeugend finden, wurden vorgebracht, dass die Kennzeichnung des genauen Ortes, an dem Hermann Hußmann gelebt hat, möglicherweise Touristen und Aktivist*innen anziehen könne und die Ruhe der neuen Besitzer stören würde.

Private Aufnahme von Katharina Lüke

Recherchiert wurde der Fall von dem Diplom-Psychologen Jürgen Wenke, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Fälle und Opfer der Verfolgung zu recherchieren und diesen durch Stolpersteine zu gedenken. Mittlerweile wurden in ganz Deutschland die kleinen Messingtafeln auch für Opfer der Verfolgung von Homosexuellen verlegt. Allein in Bochum sind es aktuell 15 Stück [Stand Juni 2022].[6]

Der Fall von Hermann Hußmann ist kein Einzelfall, aber einer der wenigen, die tatsächlich in irgendeiner Form gewürdigt wurden. Hätten sich nicht die Privatpersonen die Mühe gemacht, dieses und andere Schicksale zu recherchieren, wäre eine Aufarbeitung unmöglich gewesen. Der Paragraf §175a aus der NS-Zeit bestand bis auch in der Bundesrepublik weiterhin. Nach der Abschaffung wurden Opfern der Verfolgung Schadensersatz-Zahlungen zugesprochen, die wenigsten nahmen diese an. Erst kurz davor, nämlich im Jahre 1990 wurde Homosexualität aus dem allgemeinen Katalog für Psychische Krankheiten gestrichen und erst 2019 gab es einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Konversionstherapie für unter 18-Jährige in Deutschland. Solche Therapien werden allerdings nach wie vor – auch in Deutschland – angeboten und durchgeführt.  

Hermann Hußmann ist demnach nur einer von vielen verurteilten und getöteten schwulen und/oder bisexuellen Männern, entweder durch direkte Ermordung oder dem “gewählten” Freitod aus Angst vor dem Urteil oder einer Deportation. Die Zahl der Opfer ist bis heute nur schwer nachzuvollziehen. Durch die Stigmatisierung und dem Hass, dem Schwule damals ausgesetzt waren und teilweise auch bis heute noch sind, sprachen viele Opfer auch nach Kriegsende nicht über ihre Erlebnisse, zwangen sich in unglückliche Ehen, um sozialen und rechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Selbsthass und Angst vor Reaktionen von Freunden und Familien sind immer noch ein großer Teil im Leben von nicht-heterosexuellen Menschen. Nicht umsonst zeigen Statistiken, dass die Suizid-Rate von LGBTQIA+-Menschen grundsätzlich höher ist – vor allem bei Jugendlichen. Es ist an der Zeit, ALLE Opfer der NS-Zeit zu würdigen, öffentlich darüber zu reden, die Geschichte von LGBTQIA+-Menschen in den Geschichtsunterricht zu implementieren, aus der Geschichte zu lernen und für eine aufgeklärte Vergangenheit zu sorgen, um die Gegenwart und Zukunft zu formen!

Es ist an der Zeit für mehr Toleranz und Akzeptanz in unserer Gesellschaft, da jeder auf diesem Planeten einzigartig ist und ein Recht auf ein friedliches und erfolgreiches Leben hat. Es ist an der Zeit, um die Ecke zu denken und nicht nur an seinen eigenen Prinzipien zu verharren, sondern sich zu informieren und offen für neue Ansichten zu sein.

Wir alle haben einen Platz auf dieser Erde. Nur gemeinsam können wir aktiv für eine bessere Zukunft für uns alle sorgen!

[1] Laut Duden definiert als „Abwertung, Diskriminierung, Marginalisierung von Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranken aufgrund ihrer Fähigkeiten“. 

[2] Vgl. https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ausgrenzung-und-verfolgung/homosexuellenverfolgung.html, 02.07.2022.

[3] (1) Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft. (2) Bei einem Beteiligten, der zu Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen.[…], vgl. https://de.m.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175#:~:text=%E2%80%9EDie%20widernat%C3%BCrliche%20Unzucht%2C%20welche%20zwischen,%E2%80%9C, 02.07.2022.

[4] https://de.m.wikipedia.org/wiki/Asoziale_(Nationalsozialismus), 02.07.2022.

[5] Auch Siegfried-Linie genannt, ein militärisches Verteidigungssystem ab 1930 entlang der Westgrenze des Deutschen Reichs.

[6] Vgl. die Homepage von J. Wenke, wo alle bisher recherchierten homosexuellen Opfer in Bochum zu finden und nachzulesen sind: https://www.stolpersteine-homosexuelle.de/